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Beschäftigte aus dem Hauptamt, Stadt- und Kulturmarketing, Tourismus und Veranstaltungsmanagement sowie Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
3 Finanzen / 33 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling / 33008
33008 § 2b UStG ab 2027 - Anforderungen an die Buchführung und die Verwaltungsprozesse
Führungskräfte und Beschäftigte der kommunalen Finanzverwaltung, die mit Grundsatzfragen der Buchführung befasst sind, Beschäftigte in Fachabteilungen, die mit steuerlichen Sachverhalten befasst sind, Beschäftigte der Steuerverwaltung und der Rechnungsprüfung, Beschäftigte im Bereich Organisation und zentrales Management