Ausbildung

Verwaltungsfachangestellter (3 Jahre)

Auskünfte zum Lehrgang

Alexandra Renft
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-114
Nachricht

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Olivia Domsz
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-137
Nachricht

Auskünfte zu Prüfungen

Christiane Franke
Fachbereichsleiterin Prüfungen
03643 207-138
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Lehrgangsziel:

Ausbildungsprüfung zum Verwaltungsfachangestellten

Lernfeldgruppen - Berufsersatzschulunterricht (Stunden)
Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen (80)
Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen finanzwirtschaftlich
kontrollieren und steuern (40)
Verfahren der Eingriffs- und Leistungsverwaltung vorbereiten,
bürgerfreundlich durchführen und überprüfen (240)
Gesamtstundenzahl (360)

Stoffinhalte - dienstbegleitende Unterweisung (Stunden)
Allgemeine Einführung / Methodik (3)
Informations- und Kommunikationssysteme (27)
Verwaltungsbetriebswirtschaft:
- Organisation und bürowirtschaftliche Abläufe (55)
- Beschaffung (8)
- Haushaltswesen - Kameralistik (55)
- Haushaltswesen - Doppik, Rechnungswesen und Controlling (27)
Personalwesen (62)
Allgemeines Verwaltungsrecht / Verwaltungsverfahren (18)
Fallbezogene Rechtsanwendung:
- Privatrechtliches Handeln in der öffentlichen Verwaltung (40)
- Staats- und Verfassungsrecht (27)
- Sozialrecht (6)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung (12)
- Öffentliches Baurecht (6)
- Kommunalrecht (15)
Fächerübergreifende Unterweisung (handlungsorientiert) (59)
Gesamtstundenzahl (420)

Zielgruppe:

Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten

Zulassungsvoraussetzungen:

- Schulbildung: i.d.R. Realschulabschluss
- Ausbildungsvertrag mit einer Ausbildungsbehörde

Lehrgangsablauf:

Der Berufsersatzschulunterricht der Thüringer Verwaltungsschule ist in die Unterrichtsblöcke der örtlichen Berufsschulen in allen drei Ausbildungsjahren integriert. Die dienstbegleitende Unterweisung wird von der Thüringer Verwaltungsschule in Blockform, verteilt auf alle drei Ausbildungsjahre, angeboten. Inhalt und zeitliche Abfolge sind auf den Berufsschulunterricht abgestimmt.

Bewerbung:

Die Bewerbung ist an eine kommunale Behörde oder eine Behörde der staatlichen allgemeinen und inneren Verwaltung (oder eine vergleichbare Einrichtung) zu richten, die beabsichtigt, Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten einzustellen.
Die Ausbildungsbehörden behalten sich vor, ein Auswahlverfahren durchzuführen.

Auskünfte zur Prüfungszulassung erteilt:

Thüringer Landesverwaltungsamt, Herr Zschach, Tel. 0361 57332 1226

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 9 bis 12 der Prüfungsordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Umschulungsprüfungen (PO-TLVwA) vom 30.04.2021 (ThürStAnz Nr. 24/2021 S. 1105-1112).

In der Mitte der Ausbildung findet die Zwischenprüfung statt; sie dient zur Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes. Die zuständige Stelle bestimmt die Termine und regelt deren Durchführung. Die Auszubildenden erhalten über die Teilnahme eine Bescheinigung.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung findet an vier Arbeitstagen statt und gliedert sich wie folgt:

1. Tag: Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
2. Tag: Personalwesen (120 Minuten)
3. Tag: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
4. Tag: Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten).

Nach dem zweiten Prüfungstag soll ein prüfungsfreier Tag folgen.

Das Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts (Kommunalrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht oder öffentliches Baurecht) im 3. schriftlichen Prüfungsbereich (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) wird den Prüfungsteilnehmern mit der Prüfungszulassung (spätestens zwei Wochen vor der Abschlussprüfung) durch die zuständige Stelle mitgeteilt.

In der sich daran anschließenden praktischen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer eine vom Prüfungsausschuss bestimmte Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in verwaltungstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.

Den Prüfungsteilnehmern werden spätestens zwei Wochen vor dem Termin der praktischen Prüfung drei der folgenden Fachgebiete mitgeteilt: Ordnungsrecht, Sozialrecht, Kommunalrecht, Baurecht, Personalwesen, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Bürgerliches Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht.

Der Prüfungsausschuss bestimmt vor der praktischen Prüfung, welches der drei genannten Fachgebiete geprüft wird.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Auszubildende ein Zeugnis von der zuständigen Stelle mit der Bezeichnung "Verwaltungsfachangestellter".

Lehrgangs­gebühren

2304,00 € für BEU (für Mitglieder)
3024,00 € für dbU (für Mitglieder)
2944,00 € BEU (für Nichtmitglieder)
3864,00 € dbU (für Nichtmitglieder)

Gebühr Abschlussprüfung

1100,00 € für Mitglieder
1375,00 € für Nichtmitglieder
Von kommunalen und staatlichen Ausbildungsbehörden werden keine Prüfungsgebühren erhoben.

Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben.
Von den Behörden werden derzeit nur die Gebühren für einen Teil des Berufsersatzschulunterrichts (320 Stunden) sowie für die dienstbegleitende Unterweisung (420 Stunden) erhoben.

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn in Behörde

Abschluss

Verwaltungsfachangestellte/r

Literatur

Bundes- und Landesgesetze, Lehrbücher der Thüringer Verwaltungsschule

Beginnende Ausbildungen

VFA 220-5/24 MGN

 Herbst 2024, entsprechend der Festlegung der Blockunterrichtszeiten durch die jeweiligen Berufsschulen
 Meiningen

VFA 217-2/24 WE

 Herbst 2024, entsprechend der Festlegung der Blockunterrichtszeiten durch die jeweiligen Berufsschulen
 Weimar / BS Weimar

VFA 216-1/24 SDH/GTH

 Herbst 2024, entsprechend der Festlegung der Blockunterrichtszeiten durch die jeweiligen Berufsschulen
 Sondershausen / Gotha

VFA 219-4/24 Gera

 Herbst 2024, entsprechend der Festlegung der Blockunterrichtszeiten durch die jeweiligen Berufsschulen
 Gera / Hermsdorf
Infos als PDF