Dokumente
Turnusplan (mD 056 und mD 057)
Turnusplan (mD 058 und mD 059)
Auskünfte zum Lehrgang
Claudia KämmerFachbereichsleiterin Aus- und Fortbildung
Nachricht
Auskünfte zu Prüfungen
Regina BlüthnerSachbearbeiterin im Fachbereich Prüfungen
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Auskünfte zu Gebühren
Heike GrafSachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
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Lehrgangsziel:
Ziel der Ausbildung ist es, Ihnen in einem Vorbereitungsdienst die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten, die er zur Erfüllung der Aufgaben der Laufbahn benötigt, zu vermitteln. Der Vorbereitungsdienst soll ihn insbesondere in die Lage versetzten, Dienstgeschäfte mittleren Schwierigkeitsgrades selbstständig zu erledigen und schwierige Aufgaben nach Anleitung zu erfüllen. Die Ausbildung soll Lernfähigkeit und Lernbereitschaft weiterentwickeln, die Persönlichkeitsentwicklung fördern und der Fähigkeit zu verantwortlichem Handeln dienen. Es soll ein verantwortungsbewusster, vielseitig verwendbarer Beamter herangebildet werden, der sich der freiheitlichen demokratischen Grundordnung verpflichtet fühlt und seinen Beruf als Dienst für das allgemeine Wohl auffasst.
Lehrgangsinhalt:
Einführung in das Recht und Methodik der Fallbearbeitung (27)
Staats- und Verfassungsrecht (109)
Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht (123)
Bürgerliches Recht (132)
Öffentliches Dienstrecht (141)
Verwaltungsbetriebswirtschaft einschließlich Informations- und Kommunikationstechniken (252)
Öffentliche Finanzwirtschaft (211)
Kommunalrecht (107)
Ordnungsrecht (120)
Öffentliches Baurecht einschließlich Umweltrecht (110)
Jugend- und Sozialrecht (126)
Kommunikation und Kooperation, Arbeitstechniken (42)
Gesamtstundenzahl (1.500)
Zielgruppe:
Beamtenanwärter des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes
(Sekretäranwärter)
Zulassungsvoraussetzungen:
- Realschulabschluss
- erfolgreicher Besuch einer Hauptschule und eine förderlich abgeschlossene Berufsausbildung
- Mindestalter: 16 Jahre
Lehrgangsablauf:
In einem Zeitraum von zwei Jahren absolvieren Sie vier Fachlehrgänge in Form von Blockunterricht an der Thüringer Verwaltungsschule. Der Unterricht, der im Wechsel mit den Praktikumsphasen in den Behörden geplant wird, vermittelt Ihnen die erforderlichen theoretischen Kenntnisse für Ihre praktische Tätigkeit in der Behörde. Der Vorbereitungsdienst schließt mit der Laufbahnprüfung ab.
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung:
Die Zulassungsvoraussetzungen für die Laufbahnprüfung ergeben sich aus § 23 der Thüringer Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Laufbahn des mittleren nichttechnischen Dienstes in der Kommunalverwaltung und der staatlichen allgemeinen Verwaltung (ThürAPOmD), veröffentlicht im GVBl Nr. 3 /2009 (S. 279 ff), geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2013 GVBl Nr. 6/2013 (S. 179).
Prüfungsinfo:
Die Ausbildung des mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienstes endet mit einer Abschlussprüfung (Laufbahnprüfung).
Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
In der schriftlichen Prüfung haben die Prüfungsteilnehmer in einer Bearbeitungszeit von jeweils drei Zeitstunden sechs Arbeiten zu fertigen:
1. Tag: Staats- und Verfassungsrecht
2. Tag: Bürgerliches Recht
3. Tag: Öffentliche Finanzwirtschaft und Verwaltungsbetriebswirtschaft
4. Tag: Öffentliches Dienstrecht
5. Tag: Kommunalrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht
6. Tag: Ordnungsrecht oder Öffentliches Baurecht einschließlich Umweltrecht oder Jugend- und Sozialrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsprozessrecht
Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sollen an aufeinanderfolgenden Arbeitstagen geschrieben werden; nach zwei Prüfungstagen soll ein freier Tag vorgesehen werden.
Die praktische Prüfung findet im Anschluss an die schriftliche Prüfung statt und wird in Form eines Gespräches in berufstypischer Situation durchgeführt.
Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhalten die Anwärter das Laufbahnzeugnis und sind berechtigt, die Berufsbezeichnung "Verwaltungswirt" zu führen.
Lehrgangsgebühren
10800,00 € für Mitglieder13800,00 € für Nichtmitglieder
Gebühr Abschlussprüfung
1650,00 € für Mitglieder2062,50 € für Nichtmitglieder
Für Lehrgänge, die vor dem 01.01.2021 begonnen haben, finden Sie die Gebührensätze unter
der Rubrik "Über uns/Gebührenabrechnung".
Von kommunalen und staatlichen Ausbildungsbehörden werden keine Prüfungsgebühren erhoben.
Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben.
Wichtige Informationen
Anmeldeschluss
bis 14 Tage vor Ausbildungsbeginn in BehördeAbschluss
Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen VerwaltungsdienstBerufsbezeichnung "Verwaltungswirt"