Ausbildung

Verwaltungsfachangestellter - verkürzte Ausbildung (2 Jahre)

Auskünfte zum Lehrgang

Nadine Krüger
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-135
Nachricht

Auskünfte zu Prüfungen

Christiane Franke
Fachbereichsleiterin Prüfungen
03643 207-138
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Lehrgangsziel:

Ausbildungsprüfung zum Verwaltungsfachangestellten

Lernfeldgruppen - Berufsersatzschulunterricht (Stunden)
Personalvorgänge mitgestalten und bearbeiten (94)
Die Verwaltung in das staatliche Gesamtgefüge einordnen (100)
Innerhalb rechtlicher Rahmenbedingungen wirtschaftlich handeln (168)
Haushaltsrechtliche Rahmenbedingungen finanzwirtschaftlich
kontrollieren und steuern (183)
Verfahren der Eingriffs- und Leistungsverwaltung vorbereiten,
bürgerfreundlich durchführen und überprüfen (255)
Staatliches Handeln in nationale und internationale wirtschaftliche Zusammenhänge einordnen (40)
Berufsbezogene Daten computergesteuert erfassen, bearbeiten und auswerten (40)
Arbeitsaufträge mittels Textverarbeitungsprogramm bearbeiten (40)
Gesamtstundenzahl (920)

Stoffinhalte - dienstbegleitende Unterweisung (Stunden)
Allgemeine Einführung / Methodik (3)
Informations- und Kommunikationssysteme (20)
Verwaltungsbetriebswirtschaft:
- Organisation und bürowirtschaftliche Abläufe (43)
- Beschaffung (5)
- Haushaltswesen - Kameralistik (30)
- Haushaltswesen - Doppik, Rechnungswesen und Controlling (15)
Personalwesen (39)
Allgemeines Verwaltungsrecht / Verwaltungsverfahren (10)
Fallbezogene Rechtsanwendung:
- Einführung in das Recht und privatrechtliches Handeln (17)
- Staats- und Verfassungsrecht (19)
- Sozialrecht (5)
- Öffentliche Sicherheit und Ordnung (10)
- Öffentliches Baurecht (5)
- Kommunalrecht (10)
Fächerübergreifende Unterweisung (handlungsorientiert) (49)
Gesamtstundenzahl (280)

Zielgruppe:

Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten

Zulassungsvoraussetzungen:

- Ausbildungs- oder Umschulungsvertrag mit einer Ausbildungsbehörde
- Bei Ausbildungsverträgen: Genehmigung der zuständigen Stelle, die Ausbildung gem. § 8 Abs. 1 BBiG (Berufsbildungsgesetz) auf 2 Jahre abzukürzen (Hauptfall: Abitur)

Lehrgangsablauf:

Der Berufsersatzschulunterricht (BEU) wird in Blockform durchgeführt und findet ausschließlich an der Thüringer Verwaltungsschule statt. Er umfasst insgesamt 920 Stunden. Hinzu kommt die ebenfalls in Form des Blockunterrichts durchgeführte dienstbegleitende Unterweisung (dbU), die 280 Stunden umfasst; sie dient der Vertiefung des Erlernten durch Fallübungen und bereitet so auf die Abschlussprüfung vor.

Bewerbung:

Die Bewerbung ist an eine kommunale Behörde oder eine Behörde der staatlichen allgemeinen und inneren Verwaltung (oder eine vergleichbare Einrichtung) zu richten, die beabsichtigt, Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten (2 Jahre) einzustellen. Die Ausbildungsbehörden behalten sich vor, ein Auswahlverfahren durchzuführen.

Auskünfte zur Prüfungszulassung erteilt:

Thüringer Landesverwaltungsamt, Frau Blankenburg, Tel. 0361 57332 1229

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung ergeben sich aus den §§ 9 bis 12 der Prüfungsordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Umschulungsprüfungen (PO-TLVwA) vom 30.04.2021 (ThürStAnz Nr. 24/2021 S. 1105-1112).

In der Mitte der Ausbildung findet die Zwischenprüfung statt; sie dient zur Ermittlung des jeweiligen Ausbildungsstandes. Die zuständige Stelle bestimmt die Termine und regelt deren Durchführung. Die Auszubildenden erhalten über die Teilnahme eine Bescheinigung.

Die Ausbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil.

Die schriftliche Prüfung findet an vier Arbeitstagen statt und gliedert sich wie folgt:

1. Tag: Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
2. Tag: Personalwesen (120 Minuten)
3. Tag: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
4. Tag: Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten).

Nach dem zweiten Prüfungstag soll ein prüfungsfreier Tag folgen.

Das Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts (Kommunalrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht oder öffentliches Baurecht) im 3. schriftlichen Prüfungsbereich (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) wird den Prüfungsteilnehmern mit der Prüfungszulassung (spätestens zwei Wochen vor der Abschlussprüfung) durch die zuständige Stelle mitgeteilt.

In der sich daran anschließenden praktischen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer eine vom Prüfungsausschuss bestimmte Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in verwaltungstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.

Den Prüfungsteilnehmern werden spätestens zwei Wochen vor dem Termin der praktischen Prüfung drei der folgenden Fachgebiete mitgeteilt: Ordnungsrecht, Sozialrecht, Kommunalrecht, Baurecht, Personalwesen, Verwaltungsbetriebswirtschaft, Bürgerliches Recht, Allgemeines Verwaltungsrecht.

Der Prüfungsausschuss bestimmt vor der praktischen Prüfung, welches der drei genannten Fachgebiete geprüft wird.

Mit Bestehen der Abschlussprüfung erhält der Auszubildende ein Zeugnis von der zuständigen Stelle mit der Bezeichnung "Verwaltungsfachangestellter".

Lehrgangs­gebühren

4100,00 € für BEU (für Mitglieder)
2296,00 € für dbU (für Mitglieder)
4950,00 € BEU (für Nichtmitglieder)
2772,00 € dbU (für Nichtmitglieder)

Gebühr Abschlussprüfung

1750,00 € für Nichtmitglieder
Von kommunalen und staatlichen Ausbildungsbehörden werden keine Prüfungsgebühren erhoben.

Die Gebührenbeträge beziehen sich auf alle Lehrgänge, die nach dem 01.04.2024 beginnen.

Für Lehrgänge, die vor dem 01.04.2024 begonnen haben, finden Sie die Gebührensätze unter
der Rubrik "Über uns/Gebührenabrechnung/1. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn ab dem 01.01.2021".


Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben.
Von den Behörden werden derzeit nur die Gebühren für einen Teil des Berufsersatzschulunterrichts (500 Stunden) sowie für die dienstbegleitende Unterweisung (280 Stunden) erhoben.

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis spätestens 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Abschluss

Verwaltungsfachangestellter

Literatur

Bundes- und Landesgesetze, Lehrbücher der Thüringer Verwaltungsschule

Beginnende Ausbildungen

VFA2 049-1/24

 14.10.2024
 Gotha

VFA2 050-2/24

 14.10.2024
 Gotha
Infos als PDF