Fortbildung

Zielgruppe:

Beschäftigte, die sich das Ziel gesetzt haben, nach Abschluss des Fortbildungslehrganges gehobene Verwaltungstätigkeiten wahrzunehmen

Lehrgangsziel:

Diese Qualifizierungsmaßnahme vermittelt Ihnen die erforderlichen gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse sowie die beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten, insbesondere im Bereich der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung gehobenen bis höheren Schwierigkeitsgrades, um gehoben Verwaltungstätigkeiten wahrzunehmen.
Diese Fachkenntnisse befähigen Sie dazu, komplexe und verantwortungsvolle Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung selbstständig und eigenverantwortlich zu lösen.

Zulassungsvoraussetzungen:

Für die Teilnahme sind einschlägige Vorkenntnisse erforderlich, da es sich um eine Aufbauqualifizierung handelt.

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt gem. § 3 PA-VFW wird aus Rechtssicherheitsgründen bereits vor Lehrgangsbeginn von der zuständigen Stelle geprüft. Aus diesem Grund wird der Antrag auf Zulassung zur Prüfung bereits zusammen mit der Lehrgangsanmeldung auf einem gemeinsamen zweiteiligen Antragsformular (Lehrgangsanmeldung/Zulassungsantrag) gestellt. Dieses Antragsformular ist spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn über die Behörde bei der Thüringer Verwaltungsschule einzureichen.

Lehrinhalte (Stunden)
Einführung in das Recht (36)
Verwaltungsbetriebslehre einschl. Datenschutz (72)
Allgemeines Verwaltungsrecht (84)
Bürgerliches Recht (80)
Staatsrecht (68)
Kommunalrecht (70)
Ordnungs-, Bau- und Umweltrecht (140)
Sozialrecht (76)
Personalwesen (94)
Öffentliches Finanzwesen (100)
Volks- und Betriebswirtschaftslehre (76)
Kommunikation, Leitung und Führung (Workshop) (24)
Gesamtstundenzahl (920)

Lehrgangsablauf:

Der Unterricht findet am Freitag und Samstag (maximal 8 Stunden/Tag) im 14-tägigen Rhythmus oder wöchentlich mittwochs (maximal 8 Stunden) statt.

Am Ende des Lehrgangs wird der Unterricht als Abschlusslehrgang über ca. zwei Wochen täglich zur Vorbereitung auf die Prüfung organisiert.

Der Fortbildungslehrgang II ist als Bildungsveranstaltung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgestz anerkannt. Weitere Informationen und Antragsformulare finden Sie unter "Dokumente".

Auskünfte zur Prüfungszulassung erteilt:

Thüringer Landesverwaltungsamt, Frau Blankenburg, Tel. 0361 57332 1229

Die Prüfungsanforderungen für die Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt (PA-VFW) hat das Thüringer Landesverwaltungsamt mit Rechtsvorschrift vom 28.02.2014, 24.09.2014 und 30.04.2021 definiert und im Thüringer Staatsanzeiger 12/2014 S. 333 - 337, 42/2014 S. 1354 und 24/2021 S. 1104 veröffentlicht.

Nach § 3 dieser Regelung gilt Folgendes:

Zur Fortbildungsprüfung II ist zuzulassen, wer nachweist, dass er

1. seine Arbeitsstätte oder, soweit kein Arbeitsverhältnis besteht, seinen Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen hat,

2. am Fortbildungslehrgang II der Thüringer Verwaltungsschule ordnungsgemäß teilgenommen hat,

3. über einen der folgenden Abschlüsse verfügt:
a) die Abschlussprüfung zum Verwaltungsfachangestellten,
b) die Abschlussprüfung zum Fachangestellten für Bürokommunikation/Kaufmann für Büromanagement,
c) die Laufbahnprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst
oder
d) die Fortbildungsprüfung zum geprüften Verwaltungsangestellten und

4. nach Ablegen der Prüfung nach Nummer 3 mindestens vier Jahre mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit in den Aufgaben eines Verwaltungsfachangestellten bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts zum Zeitpunkt des Beginns der Fortbildungsprüfung II tätig war. Diese Zeit kann auf Antrag um maximal ein Jahr gekürzt werden, wenn ein zwingendes dienstliches Bedürfnis vom Arbeitgeber nachgewiesen wird.

Zur Fortbildungsprüfung II ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er

1. seine Arbeitsstätte im Freistaat Thüringen hat und die Zustimmung seines Arbeitgebers, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts, zur Teilnahme an der Fortbildungsprüfung II vorliegt und

2. am Fortbildungslehrgang II der Thüringer Verwaltungsschule ordnungsgemäß teilgenommen hat und

3. eine berufliche Qualifikation erworben hat, die mindestens dem Niveau sechs des Deutschen Qualifikationsrahmens (Gemeinsamer Beschluss der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, der Wirtschaftsministerkonferenz und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie zum Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen vom 01.05.2013 - DQR) zugeordnet ist.

Mit der Anmeldung zum Lehrgang - also vor Beginn des jeweiligen Lehrganges - werden die Voraussetzungen für eine Prüfungszulassung von der zuständigen Stelle geprüft.

Für die Zulassung zur Prüfung und deren Durchführung ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig.

Die berufsbegleitende Fortbildung endet mit einer Prüfung. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen fachpraktischen Teil.

In der schriftlichen Prüfung sind sieben Arbeiten aus folgenden Fachgebieten anzufertigen:

1. Tag: Staats- und Verfassungsrecht (240 Minuten)
2. Tag: Allgemeines Verwaltungsrecht (240 Minuten)
3. Tag: Personalwesen (240 Minuten)
4. Tag: Öffentliche Finanzwirtschaft mit Volks- und Betriebswirtschaftslehre oder mit Verwaltungsbetriebslehre (240 Minuten)
5. Tag: Kommunalrecht (240 Minuten)
6. Tag: Privatrecht (240 Minuten)
7. Tag: Soziale Sicherung oder Ordnungsrecht (Wahlfach) (240 Minuten)

Die schriftlichen Prüfungsarbeiten sind in einem zusammenhängenden Zeitraum von zwei Wochen anzufertigen, wobei nach drei aufeinander folgenden Prüfungstagen mindestens ein prüfungsfreier Tag liegen soll.

In der sich daran anschließenden fachpraktischen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer Sachverhalte rechtlich würdigen und die Lösungen praxisorientiert darstellen.

Den Prüfungsteilnehmern werden spätestens zwei Wochen vor dem Termin der fachpraktischen Prüfung vier Fachgebiete mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss bestimmt unmittelbar vor der fachpraktischen Prüfung, welches der genannten Fachgebiete nach einer Vorbereitungszeit von 30 Minuten geprüft wird.

Die bestandene Fortbildungsprüfung II berechtigt, die Bezeichnung "Verwaltungsfachwirt" zu tragen.

Abschluss:

Verwaltungsfachwirt

Fördermöglichkeiten:

Die Fortbildungslehrgänge II sind nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) förderfähig. Soweit die Lehrgänge berufsbegleitend absolviert werden, können Beiträge zu den Kosten der Maßnahme gewährt werden. Es besteht die Möglichkeit, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren als Zuschuss bzw. als zinsgünstiges Darlehen zu beantragen.

Anträge auf Förderung sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 220, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
zu stellen.

Weitere Hinweise und Informationen zu Ansprechpartnern und Antragsformularen sind unter
www.aufstiegs-bafoeg.de zu finden.

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis spätestens 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Literatur

Bundes- und Landesgesetze, Lehrbücher der Thüringer Verwaltungsschule

Lehrgangs­gebühren

9476,00 € für Mitglieder
11868,00 € für Nichtmitglieder

Gebühr Abschlussprüfung

1650,00 € für Mitglieder
2062,50 € für Nichtmitglieder
Die Gebührenbeträge beziehen sich auf alle Lehrgänge, die nach dem 01.04.2024 beginnen.

Für Lehrgänge, die vor dem 01.04.2024 begonnen haben, finden Sie die Gebührensätze unter
der Rubrik "Über uns/Gebührenabrechnung/1. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn ab dem 01.01.2021".


Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben.

Beginnende Fortbildungen

FLII 155-1/24

 Beginn: Mittwoch, 24. April 2024 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn Herbst 2027).
Der Lehrgang ist voll. Es wird eine Warteliste geführt. Die Teilnehmer, die nicht berücksichtigt werden können, werden für 2025 eingetaktet.
Weimar
Unterrichtstage: mittwochs, wöchentlich

FLII 156-2/24

 Beginn: 16. August 2024
voraussichtlicher Prüfungsbeginn Frühjahr 2028
Weimar
Unterrichtstage: freitags/samstags, 14-tägig
Infos als PDF