Fortbildung

Zielgruppe:

Mitarbeiter von Kommunalverwaltungen und Landesbehörden, die Aufgaben auf der Ebene des mittleren Dienstes wahrnehmen bzw. wahrnehmen werden

Lehrgangsziel:

Der Fortbildungslehrgang I befähigt Sie Tätigkeiten in der Kommunal- und Landesverwaltung des Freistaates Thüringen, insbesondere in der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung des einfachen bis mittleren Schwierigkeitsgrades, wahrzunehmen.

Zulassungsvoraussetzungen:

Mitarbeiter der öffentlichen Verwaltung

Ob die Voraussetzungen für das Ablegen der Abschlussprüfung "Verwaltungsfachangestellter" als Externer vorliegen, prüft die zuständige Stelle vor Lehrgangsbeginn.

Deshalb ist aus Gründen der Rechtssicherheit für die Lehrgangsteilnehmer gleichzeitig mit der Anmeldung zum Lehrgang, die an die Thüringer Verwaltungsschule zu senden ist, der Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung "Verwaltungsfachangestellter" als Externer beim Thüringer Landesverwaltungsamt zu stellen ( s. unter Dokumente, Antrag auf Zulassung zur Ausbildungsprüfung VFA-Extern-LVwA-11-09-2018).
Über den Antrag entscheidet das Thüringer Landesverwaltungsamt dann noch vor Lehrgangsbeginn und teilt dies dem Teilnehmer und der Thüringer Verwaltungsschule mit.

Bitte beachten Sie beim Ausfüllen des Zulassungsantrages zur Prüfung Folgendes:
Eine Hauptvoraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung "Verwaltungsfachangestellter" als Externer ist die praktische Tätigkeit in den Aufgaben eines Verwaltungsfachangestellten (vor allem Sachbearbeitung mit einzelfallbezogener Rechtsanwendung).
Insbesondere im Hinblick auf die Angaben zur bisherigen Ausbildung und zu den in den Aufgaben des Ausbildungsberufes "Verwaltungsfachangestellter" ausgeübten Tätigkeiten ist das Formular deshalb vollständig und ausführlich auszufüllen, da das Thüringer Landesverwaltungsamt anhand dieser Angaben prüft, ob die Voraussetzungen zur Zulassung zur Abschlussprüfung zum Zeitpunkt der voraussichtlichen Prüfung erfüllt sind.

Beschäftigte, die die Zulassungsvoraussetzungen zur Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf "Verwaltungsfachangestellter" nicht erfüllen, können den Lehrgang als Fortbildung besuchen und die Prüfung zum "Geprüften Verwaltungsangestellten (TVS)" ablegen.

Die nachstehende Übersicht gilt ab FLI 257-1/24.

Lehrinhalte (Stunden)
Einführung in das Recht (16)
Staatsrecht (42)
Allgemeines Verwaltungsrecht (50)
Kommunalrecht (40)
Ordnungsrecht (40)
Öffentliches Baurecht (34)
Sozialrecht (40)
Bürgerliches Recht (46)
Personalwesen (48)
Verwaltungslehr und Organisation (33)
Öffentliches Finanzwesen - Kameralistik (52)
Öffentliches Finanzwesen - Doppik (42)
Rechnungswesen und Controlling (34)
Volkswirtschaftslehre (30)
Fächerübergreifender Unterricht und Methodik der Fallbearbeitung (36)
Bürgerorientiertes Verwaltungshandeln (12)
Gesamtstundenzahl (595)

Lehrgangsablauf:

Der Unterricht findet am Freitag und Samstag (maximal 8 Stunden/Tag) im 14-tägigen Rhythmus oder wöchentlich montags (maximal 8 Stunden) statt.

Am Ende des Lehrgangs wird der Unterricht als Abschlusslehrgang über ca. zwei Wochen täglich zur Vorbereitung auf die Prüfung organisiert.

Auskünfte zur Prüfungszulassung erteilt:

Thüringer Landesverwaltungsamt, Frau Blankenburg, Tel. 0361 57332 1229

Die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung zum "Verwaltungsfachangestellten" als Externer ergeben sich aus § 45 Abs. 2 BBiG i. V. m. § 12 der Prüfungsordnung des Thüringer Landesverwaltungsamtes für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen sowie Umschulungsprüfungen (PO-TLVwA) vom 30.04.2021 (ThürStAnz Nr. 24/2021 S. 1105-1112)

Teilnehmer, die die Voraussetzungen für die Abschlussprüfung zum "Verwaltungsfachangestellten" als Externe nicht erfüllen und ordnungsgemäß am Fortbildungslehrgang I teilgenommen haben, legen die Prüfung zum "Geprüften Verwaltungsangestellten (TVS)" gemäß der Lehrgangs-und Prüfungsordnung der Thüringer Verwaltungsschule für den Fortbildungslehrgang I und die Prüfung zum "Geprüften Verwaltungsangestellten (TVS)" ab.

Die berufsbegleitende Fortbildung endet mit einer Abschlussprüfung. Diese gliedert sich in einen schriftlichen und einen praktischen Teil. Die schriftliche Prüfung findet an vier Arbeitstagen statt. Nach dem zweiten Prüfungstag soll ein prüfungsfreier Tag folgen. Das Teilgebiet des besonderen Verwaltungsrechts (Kommunalrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht oder öffentliches Baurecht) im 3. schriftlichen Prüfungsbereich (Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren) wird den Prüfungsteilnehmern mit der Prüfungszulassung bzw. Einladung (spätestens zwei Wochen vor der Abschlussprüfung) mitgeteilt.

Haben Sie eine Zulassung zur Abschlussprüfung zum "Verwaltungsfachangestellten" als Externer erhalten, gliedert sich Ihre schriftliche Prüfung nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Verwaltungsfachangestellten/zur Verwaltungsfachangestellten (VwFAngAusbV 1999) wie folgt:

1. Tag: Verwaltungsbetriebswirtschaft (135 Minuten)
2. Tag: Personalwesen (120 Minuten)
3. Tag: Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren (120 Minuten)
4. Tag: Wirtschafts- und Sozialkunde (90 Minuten).

Schließen Sie Ihren Lehrgang mit der Prüfung zum "Geprüften Verwaltungsangestellten (TVS)" ab, gliedert sich Ihre schriftliche Prüfung nach der Lehrgangs- und Prüfungsordnung der Thüringer Verwaltungsschule für den Fortbildungslehrgang I und die Prüfungen zum „Geprüften Verwaltungsangestellten (TVS)“ (LPO-FL I) wie folgt:

1. Tag: Öffentliches Finanzwesen und Organisation (120 Minuten)
2. Tag: Personalwesen (120 Minuten)
3. Tag: Allgemeines und besonderes Verwaltungsrecht (120 Minuten)
4. Tag: Staatsrecht und Bürgerliches Recht (90 Minuten).

In der sich daran anschließenden praktischen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer eine vom Prüfungsausschuss bestimmte Aufgabe bearbeiten und dabei Sachverhalte beurteilen und Lösungen aufzeigen. Die Aufgabe soll Ausgangspunkt für das folgende Prüfungsgespräch sein. Hierbei soll der Prüfungsteilnehmer zeigen, dass er Arbeitsergebnisse bürgerorientiert darstellen sowie in verwaltungstypischen Situationen kommunizieren und kooperieren kann.

Den Prüfungsteilnehmern werden spätestens zwei Wochen vor dem Termin der praktischen Prüfung drei Fachgebiete mitgeteilt. Der Prüfungsausschuss bestimmt vor der praktischen Prüfung, welches der drei genannten Fachgebiete geprüft wird.

Nach Bestehen der Abschlussprüfung zum Verwaltungsfachangestellten (extern) erhält der Teilnehmer von der zuständigen Stelle ein Zeugnis mit der Bezeichnung des Ausbildungsberufes.

Nach Bestehen der Fortbildungsprüfung zum "Geprüften Verwaltungsangestellten (TVS)" erhält der Teilnehmer ein Zeugnis von der Thüringer Verwaltungsschule mit der erlangten Bezeichnung "Geprüfter Verwaltungsangestellter (TVS)".

Abschluss:

"Verwaltungsfachangestellter" als Externer
oder
"Geprüfter Verwaltungsangestellter (TVS)"

Hinweis: Beide Abschlüsse befähigen zur Aufstiegsqualifizierung Verwaltungsfachwirt bei Vorliegen aller weiteren Voraussetzungen (insbesondere praktische Tätigkeiten in den Aufgaben des Ausbildungsberufes Verwaltungsfachangestellter).

Auskünfte zur Zulassung zur Abschlussprüfung zum "Verwaltungsfachangestellten" als Externer erteilt

Frau Blankenburg, Tel. 0361 57 332 1229
Thüringer Landesverwaltungsamt

Auskünfte zur Prüfungsorganisation und zur Prüfungszulassung zum "Geprüften Verwaltungsangestellten (TVS)" erteilt

Frau Franke, Tel. 03643 207-138
Thüringer Verwaltungsschule

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis spätestens 3 Monate vor Lehrgangsbeginn

Literatur

Bundes- und Landesgesetze, Lehrbücher der Thüringer Verwaltungsschule

Lehrgangs­gebühren

6128,50 € für Mitglieder
7675,50 € für Nichtmitglieder

Gebühr Abschlussprüfung

1400,00 € für Mitglieder
1750,00 € für Nichtmitglieder
Die Gebührenbeträge beziehen sich auf alle Lehrgänge, die nach dem 01.04.2024 beginnen.

Für Lehrgänge, die vor dem 01.01.2024 begonnen haben, finden Sie die Gebührensätze unter
der Rubrik "Über uns/Gebührenabrechnung/1. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn ab dem 01.01.2021" bzw. für den FLI 257-1/24 unter "Über uns/Gebührenabrechnung/2. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn ab dem 01.01.2024 (Erhöhung der Gesamtstunden für FLI)".


Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben.

Beginnende Fortbildungen

FLI 258-2/24

 Freitag, 14.06.2024 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn 11/2026)
Weimar
Unterrichtstage: freitags/samstags, 14-tägig

FLI 259-1/25

 Montag, 10.03.2025 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn 11/2027)
Weimar
Unterrichtstage: montags, wöchentlich
Infos als PDF