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09.11.
2026
3 Finanzen / 33 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling / 33008

33008 § 2b UStG ab 2027 - Anforderungen an die Buchführung und die Verwaltungsprozesse

Führungskräfte und Beschäftigte der kommunalen Finanzverwaltung, die mit Grundsatzfragen der Buchführung befasst sind, Beschäftigte in Fachabteilungen, die mit steuerlichen Sachverhalten befasst sind, Beschäftigte der Steuerverwaltung und der Rechnungsprüfung, Beschäftigte im Bereich Organisation und zentrales Management
8 Unterrichtsstunden
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