Fortbildung

Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung

Auskünfte zum Lehrgang

Andrea Thiers
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-111
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Als Zielgruppe für den Lehrgang kommen insbesondere folgende Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der
öffentlichen Verwaltung in Thüringen in Betracht:
- bereits umfänglich bestellte Vollzugsdienstkräfte, die die Voraussetzungen für die Bestellung erfüllen (s. § 3 Abs. 1 Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung), jedoch keine spezielle Fortbildung für den Vollzugsdienst absolviert haben,
- bisher nur für die Verkehrsüberwachung bestellte oder nur in der Verkehrsüberwachung tätige Vollzugsdienstkräfte, die künftig vollumfänglich als Vollzugsdienstkraft tätig sein sollen,
- Beschäftigte in der öffentlichen Verwaltung mit Ausbildung/Fortbildung "Verwaltungsfachangestellte/r" (auch als Externe), "geprüfte/r Verwaltungsangestellte/r" oder mit Laufbahnbefähigung für den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst oder mittleren Polizeivollzugsdienst, die sich unabhängig von einer späteren Bestellung für bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt zur "Fachkraft Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst (TVS)" fortbilden möchten,
- Beschäftigte im Innendienst, die ihre speziellen Fachaufgaben auch in der Praxis im Außendienst vollziehen und sich hierfür gezielt qualifizieren möchten. Häufig werden vor allem in kleineren Behörden oder auch bei den Landkreisen keine eigenen Vollzugsdienstkräfte nur für den Außendienst bzw. Streifendienst beschäftigt. Die jeweiligen Sachbearbeiter vollziehen ihre Aufgaben dann auch selbst vor Ort, falls dies erforderlich ist (z. B. bei den Waffenbehörden, Umweltbehörden, Abfallbehörden). Dieser Personenkreis kann vom KOVD-Lehrgang ebenfalls profitieren.

Lehrgangsziel:

Sie entwickeln Ihre persönliche Kompetenz im Außendienst beim Umgang mit den Bürgern weiter.

Lehrinhalte (Stunden)

Modul 1: Allgemeines und besonderes Ordnungsrecht, Verwaltungsvollstreckung (60)
- Grundlagen, Standardmaßnahmen und besonders geregelte Befugnisse des OBG
- Anwendungsbereiche der Generalklausel
- Ordnungsbehördliche Verordnungen und deren Durchsetzung
- Zusammenarbeit mit der Polizei
- Typische Tätigkeiten der Vollzugsdienstkräfte im Bereich des besonderen Ordnungsrechts (Melde-, Pass- und Ausweisrecht, Aufenthaltsrecht, Gewerberecht,
Gaststätten- und Spielhallenrecht, Ladenschlussrecht, Sonn- und Feiertagsrecht, Straßenrecht, Immissionsschutz-, Abfall-, Wasser-, Bodenschutz und
Naturschutzrecht, Kinder- und Jugendschutzrecht, Tiergefahrenrecht, Waffenrecht)
- Durchsetzung ordnungsbehördlicher Anordnungen
- Verwaltungsvollstreckung

Modul 2: Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht (25)
- Grundsätze des Straf- und Strafprozessrechts
- Jedermann Recht
- Rechte und Pflichten von Zeugen und Beschuldigten
- relevante Straftatbestände
- Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenverfahrens
- Bußgeldtatbestände des OWiG
- Zuständigkeit (für OWiG-Bußgeldbestände, nach OBG, nach Spezialvorschriften)
- Verwarnung
- Ablauf des Bußgeldverfahrens

Modul 3: Spezialaufgabe: Verkehrsüberwachung (25)
(Hinweis: Teilnehmer, die bereits den Ausbildungslehrgang oder den Speziallehrgang für Bedienstete des kommunalen Verkehrsüberwachungsdienstes absolviert haben,
können sich vom Modul 3 befreien lassen)
- Grundlagen des Straßenverkehrsrecht (Verkehrsregeln, Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Straßenverkehr)
- Verkehrsüberwachung ( Zuständigkeiten, Überwachung des ruhenden Verkehrs und Geschwindigkeitsüberwachung)

Modul 4: Psychologische Grundlagen Einsatzlehre und Eigensicherung (30)
- Psychologie in der Praxis, Verhaltens- und Kommunikationstraining
- Einsatzlehre und Eigensicherung
- Regeln zur Dienstausübung
- Pflichten und Haftung
- Berufstypische Kommunikation
- Verhalten in besonderen Situationen
- Praktische Übungen einschl. Eigensicherung
- Auffrischen der Kenntnisse zur Ersten Hilfe

Gesamtstundenzahl (140)

Abschluss:

Zertifikat
Nach Abschluss des Lehrgangs erhalten die Teilnehmer, die regulär aufgrund einer entsprechenden vorausgegangenen Aus- und Fortbildung nach § 3 Abs. 1 der Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung bestellt wurden oder werden können, ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang KOVD mit gleichzeitiger Qualifizierung als "Fachkraft kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst (TVS)".
Teilnehmer, die keine entsprechende Vorbildung nach § 3 Abs. 1 der Thüringer Vollzugsdienstkräfte-Verordnung (Abschluss mittlerer nichttechnischer Verwaltungsdienst oder mittlerer Polizeivollzugsdienst, Verwaltungsfachangestellter oder geprüfter Verwaltungsangestellter) nachweisen können, erhalten das Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Lehrgang KOVD ohne den Zusatz "Fachkraft Kommunaler Ordnungs- und Vollzugsdienst (TVS)".

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Literatur

-Grundgesetz
-Thüringer Verfassung
-Ordnungsbehördengesetz
-Bundesmeldegesetz
-Paßgesetz
-Personalausweisgesetz
-Thüringer Gesetz zur Ausführung des Paßgesetzes und des Personalausweisgesetzes
- Gewerbeordnung
-Thüringer Gaststättengesetz
-Thüringer Spielhallengesetz
-Thüringer Ladenöffnungsgesetz
- Thüringer Feier- und Gedenktagsgesetz
- Thüringer Straßengesetz
-Straßenverkehrsgesetz
-Straßenverkehrsordnung
-Fahrerlaubnisverordnung
- Fahrzeugzulassungsverordnung
-Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
- Thüringer Verordnung über Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von
Verkehrsordnungswidrigkeiten
-Thüringer Tiergefahrengesetz
-Jugendschutzgesetz
-Waffengesetz
- Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz
-Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz
- Strafgesetzbuch
- Strafprozessordnung
- umweltrechtliche Vorschriften nach individueller Vorgabe

Lehrgangs­gebühren

2100,00 € für Mitglieder
2548,00 € für Nichtmitglieder
Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule.

Beginnende Fortbildungen

Derzeit sind keine neuen Lehrgänge geplant.
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