Fortbildung

Ordnungsdienst und Verkehrsüberwachung

Auskünfte zum Lehrgang

Andrea Thiers
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-111
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Mitarbeiter der Ordnungsämter, die in der kommunalen Verkehrsüberwachung eingesetzt werden sollen bzw. bereits eingesetzt worden sind und die fachliche Eignung nach § 3 der Thüringer Vollzugs-Dienstkräfte-Verordnung bereits nachweisen können

Lehrgangsziel:

Mit dem Lehrgang erwerben Sie spezielle Kenntnissen auf dem Gebiet des Straßenverkehrsrechts, des Ordnungswidrigkeiten- und des Ordnungsbehördenrechts

Zulassungsvoraussetzungen:

Fachliche Eignung nach § 3 der Thüringer Vollzugs-Dienstkräfte-Verordnung vom 20. August 1996 (GVBl Nr. 14 vom 4. Oktober 1996 S. 164-165)

Lehrinhalte (Stunden)

Eingriffsrechte /OBG (9)
- Grundsätze der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit
- Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden
- Verhältnismäßigkeit
- Opportunitätsprinzip
- Bestellung von Vollzugsdienstkräften
- Verhaltensstörer, Zustandsstörer
- Unmittelbare Ausführung einer Maßnahme
- Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen
- Identitätsfeststellung- Platzverweis
- Durchsuchungen
- Sicherstellung, Umsetzen von Fahrzeugen- Unmittelbarer Zwang

Ordnungswidrigkeitenrecht (5)
- Begriff
- Vorsatz
- Fahrlässigkeit
- Verwarnungs- und Bußgeldverfahren

Strafrecht und Strafprozessrecht (4)
- Jedermann - Rechte (Notwehr, Notstand, Selbsthilfe)
- Vorläufige Festnahme, Personalienfeststellung
- Schutz bei Diensthandlungen

Psychologie aus der Praxis (1)
- Stress - Toleranz
- Angewandte Gesprächstechniken

Verkehrsrecht (Schwerpunkt ruhender Verkehr) (23)
- StVG
- StVO
- StVZO
- Allgemeingebrauch
- Verkehrssicherungspflicht
- Voraussetzungen für Abschleppmaßnahmen
- Ausnahmegenehmigungen
- Pflichtgemäße Ermessensausübung beim Einschreiten
- Allgemeine und neueste Rechtsprechung in Sachen ruhender Verkehr

Geschwindigkeitskontrolle (6)

Gesamtstundenzahl (48)

Abschluss:

Teilnahmebescheinigung

Wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Literatur

-Grundgesetz
-Thür. Verfassung
-Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
-Ordnungsbehördengesetz
-Thüringer Kommunalordnung
-Straßenverkehrsordnung
-Straßenverkehrs - Zulassungsordnung
- Straßenverkehrsgesetz

Lehrgangs­gebühren

494,40 € für Mitglieder
619,20 € für Nichtmitglieder
Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule.

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