Seminare

51 Arbeitstechniken

51033/50001 Akte, Vorgang und Vermerk - Grundlagen des Verwaltungshandelns

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Neue Mitarbeitende in öffentlichen Verwaltungen

Ihr Nutzen:

Ziel des Seminars ist, dass Sie die Grundlagen und Abläufe des Verwaltungshandelns kennen, verstehen und im Arbeitsalltag anwenden können.

Inhalt

1. Schriftguterstellung
1.1 Dokumentation mündlicher Informationen
- Gesprächsnotiz, Aktenvermerk, Niederschrift (Protokoll)
1.2 Gestaltung schriftlicher Dokumente
- Entwurf, Reinschrift, Kopie
- Kurzmitteilung, Abgabenachricht, Zwischenmitteilung, Formular
- Bearbeitungsvermerke und Verfügungen
- Gestaltung nach den gesetzlichen Regelungen und Vorgaben der DIN 5008
1.3 Besonderheiten des Bescheides
- Aufbau, Inhalte, rechtliche Vorgaben, Formulierung
2. Schriftgutverwaltung
2.1 Aufgaben der Schriftgutverwaltung
- Sammeln, Ordnen, Registrieren, Aufbewahren, Bereitstellen, Aussondern
2.2 Einteilung des Schriftguts
- Objekthierarchie
- Akte, Vorgang, Dokument
- Grundsätze der Aktenführung
- Akteneinteilung, Aktentypen
2.3 Einhaltung des Dienstweges
- Dienstweg bei horizontaler und bei vertikaler Kommunikation (verwaltungsorganisatorische Grundlagen)
- Dienst- und Weisungsweg in der Verwaltungspraxis
3. Sprachgestaltung
3.1 Äußere Form
- Gliederung, Gestaltung, Rechtschreibung
3.2 Verständlichkeit
- Prägnanz, Ausdruck, Inhalt
3.3 Stil
- Persönlichkeit, Formulierungen, Amtsdeutsch, sprachliche Gleichbehandlung

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Louis Zschach

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

15.09.2027, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF