21 Vergaberecht 21013 Änderungen Thüringer Vergabegesetz & Best Practice für Vergabestellen (light Fokus: nationale Themen)
Anmeldung
Zur Online-AnmeldungAuskünfte zum Lehrgang
Viktoria SeidlSachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
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Auskünfte zu Gebühren
Heike GrafSachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
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Zielgruppe:
Mitarbeitende von Vergabestellen, die nationale (freiberufliche Leistungen, UVgO, VOB) sowie europaweite (VgV) Vergabeverfahren nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) und der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) duchführen. Das aktualisierte Rundschreiben des Thüringer Ministerums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum wird berücksichtigt.
Ihr Nutzen:
Direktauftrag mehr Spielräume, mehr Verantwortung
Das Thüringer Vergaberecht befindet sich derzeit in einer Phase erheblicher Veränderungen. Mit der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) und der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) wurden bereits zahlreiche Wertgrenzen angehoben. Weitere Entwicklungen werden aktuell diskutiert. Besonders relevant für die Praxis:
Der Bund erhöht zum 1. Juli 2026 die Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 netto. Damit verändern sich zugleich die Anforderungen an Vergabestatistik und Wettbewerbsregisterabfragen, die künftig erst ab diesem Wert greifen.
Auch in Thüringen wird über weitere Anpassungen der Wertgrenzen beim Direktauftrag und der damit verbundenen Verfahrensanforderungen beraten. Für Vergabestellen bedeutet dies mehr Flexibilität bei der Beschaffung, zugleich aber höhere Anforderungen an Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und interne Kontrollmechanismen. Mit der Erhöhung der Wertgrenzen gewinnen Themen wie Markterkundung, Preisermittlung, Eignungsprüfung, Vier Augen Prinzip, Rotationsprinzip und organisatorische Kontrollmaßnahmen weiter an Bedeutung.
Kurz gesagt: Beim Direktauftrag bewegt sich derzeit vieles. Die Fortbildung zeigt anhand aktueller Entwicklungen und bewährter Praxisbeispiele, wie Vergabestellen die neuen Spielräume sicher nutzen und typische Fehler vermeiden können.
Inhalt
- Anwendungsbereich und Anwendungswertgrenzen
- Gesetzlich festgelegte Wertgrenzen für nationale Vergabeverfahren
- Änderung des Bestbieterprinzips
- Angebote per E-Mail
- Rechtsschutz im Unterschwellenbereich
Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA):
- Wertgrenzen und Verfahrensarten
- Elektronische Kommunikation / E-Vergabe
- Dokumentationspflichten und Vergabevermerk
- Nachhaltige und soziale Kriterien (landesspezifische Vergaben)
Best Practice für Vergabestellen (light) - national relevante Themen stehen im Fokus:
- Allgemeine Themen für Vergabestellen
- Themen vor dem Verfahren
- Themen bei der Anlage des Verfahrens
- Themen während der Teilnahme-/Angebotsphase im Verfahren
- Themen nach Angebotsabgabeende/nach der Öffnung
- Themen nach dem Angebotsabgabeende, vor dem Zuschlag
- Vergabestatistik
- Hinweise zu interessanten Vergabekammer- und OLG-Entscheidungen
Abschluss
Dozent
wichtige Informationen
Anmeldeschluss
bis 14 Tage vor LehrgangsbeginnOrt
WeimarTermin:
17.08.2026, 9:00 - 16:00 UhrDauer
1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)Gebühren
200,00 € für Mitglieder240,00 € für Nichtmitglieder