Seminare

21 Vergaberecht

21013 Änderungen Thüringer Vergabegesetz & Best Practice für Vergabestellen (light – Fokus: nationale Themen)

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Mitarbeitende von Vergabestellen, die nationale (freiberufliche Leistungen, UVgO, VOB) sowie europaweite (VgV) Vergabeverfahren nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) und der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) duchführen. Das aktualisierte Rundschreiben des Thüringer Ministerums für Wirtschaft, Landwirtschaft und Ländlichen Raum wird berücksichtigt.

Ihr Nutzen:

Direktauftrag – mehr Spielräume, mehr Verantwortung
Das Thüringer Vergaberecht befindet sich derzeit in einer Phase erheblicher Veränderungen. Mit der Novellierung des Thüringer Vergabegesetzes (ThürVgG) und der Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA) wurden bereits zahlreiche Wertgrenzen angehoben. Weitere Entwicklungen werden aktuell diskutiert. Besonders relevant für die Praxis:
• Der Bund erhöht zum 1. Juli 2026 die Wertgrenze für Direktaufträge auf 50.000 € netto. Damit verändern sich zugleich die Anforderungen an Vergabestatistik und Wettbewerbsregisterabfragen, die künftig erst ab diesem Wert greifen.
• Auch in Thüringen wird über weitere Anpassungen der Wertgrenzen beim Direktauftrag und der damit verbundenen Verfahrensanforderungen beraten. Für Vergabestellen bedeutet dies mehr Flexibilität bei der Beschaffung, zugleich aber höhere Anforderungen an Dokumentation, Nachvollziehbarkeit und interne Kontrollmechanismen. Mit der Erhöhung der Wertgrenzen gewinnen Themen wie Markterkundung, Preisermittlung, Eignungsprüfung, Vier Augen Prinzip, Rotationsprinzip und organisatorische Kontrollmaßnahmen weiter an Bedeutung.
Kurz gesagt: Beim Direktauftrag bewegt sich derzeit vieles. Die Fortbildung zeigt anhand aktueller Entwicklungen und bewährter Praxisbeispiele, wie Vergabestellen die neuen Spielräume sicher nutzen und typische Fehler vermeiden können.

Inhalt

Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG):
- Anwendungsbereich und Anwendungswertgrenzen
- Gesetzlich festgelegte Wertgrenzen für nationale Vergabeverfahren
- Änderung des Bestbieterprinzips
- Angebote per E-Mail
- Rechtsschutz im Unterschwellenbereich

Thüringer Verwaltungsvorschrift zur Vergabe öffentlicher Aufträge (ThürVVöA):
- Wertgrenzen und Verfahrensarten
- Elektronische Kommunikation / E-Vergabe
- Dokumentationspflichten und Vergabevermerk
- Nachhaltige und soziale Kriterien (landesspezifische Vergaben)

Best Practice für Vergabestellen (light) - national relevante Themen stehen im Fokus:
- Allgemeine Themen für Vergabestellen
- Themen vor dem Verfahren
- Themen bei der Anlage des Verfahrens
- Themen während der Teilnahme-/Angebotsphase im Verfahren
- Themen nach Angebotsabgabeende/nach der Öffnung
- Themen nach dem Angebotsabgabeende, vor dem Zuschlag
- Vergabestatistik
- Hinweise zu interessanten Vergabekammer- und OLG-Entscheidungen

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Marc Michalak

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

17.08.2026, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF