Seminare

40 Personalmanagement

NEU WEB-SEMINAR 40031 Arbeitszeugnisse inerpretieren und rechtlich gesichert abfassen - Grundseminar

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Mitarbeitende aus Personalämtern sowie Führungskräfte, die Zeugnisse erstellen oder interpretieren müssen.

Ihr Nutzen:

Sie kennen die erforderlichen Inhalte von Arbeitszeugnissen, die dazugehörige Rechtsprechung und können solche anhand der vorliegenden Formulierungen interpretieren und rechtssicher selbst erstellen sowie Fachführungskräfte gut beraten.

Inhalt

- Rechtsgrundlagen des Zeugnisrechts inkl. Rechtsprechung – Wichtige Grundsätze, insbes.: Wahrheit oder Wohlwollen? – Aufbau und Struktur, Zeugnisinhalte – Formulierungen/Zeugnistechniken (Lücken, Hinweise, Codierungen) – „Notengebung“ bzgl. Leistung und Verhalten – Erstellen von Zeugnissen: von der Materialsammlung bis zur Fertigstellung
- Besprechung konkreter Zeugnisse anhand von Mustern aus der Praxis der Teilnehmenden


Hinweis: Zur Teilnahme an diesem Web-Seminar benötigen Sie einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Sie benötigen einen PC/Laptop/Tablett. Für die Teilnahme sind ein Mikrofon sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer zwingend erforderlich, eine Kamera ist optional, sie hilft jedoch, die fehlende Anwesenheit vor Ort auszugleichen. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie mit der Seminareinladung.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Josef Ruland

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Termin:

18.11.2026, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF