Seminare

32 Zuwendungsrecht und Kommunaler Finanzausgleich

32001 Zuwendungsrecht - Grundlagen, Antrag und Bewilligung

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte, die Zuwendungen bearbeiten (insb. in der Bewilligung von Zuwendungen und der Entwicklung von Förderprogrammen), Rechnungsprüfer/innen

Ihr Nutzen:

Sie lernen die Grundlagen des Zuwendungsrechts und das Verfahren der Bewilligung von Zuwendungen bis zu deren Auszahlung kennen bzw. festigen und/oder vertiefen bestehende Kenntnisse.

Inhalt

Behandlung des Zuwendungsrechts aus Sicht von Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger

- Begriffsbestimmung Zuwendung/Zuweisung bzw. Zuschuss/Subvention Beihilfe/Zuwendungsrecht
- Zuwendungsarten (Projektförderung, institutionelle Förderung)
- Haushaltsrechtliche Voraussetzungen der Zuwendungsgewährung
- Controlling von Förderprogrammen
- Bewilligungsvoraussetzungen (Anforderungen an Zuwendungsempfänger, Besserstellungsverbot, vorzeitiger Vorhabenbeginn)
- Finanzierungsarten (Teil- und Vollfinanzierung)
- Bemessung der Zuwendungshöhe
- Antragsverfahren (Anforderungen an die Antragsunterlagen)
- Bewilligung (Inhalte und Form der Bewilligungsbescheide einschl. Weitergabe von Zuwendungen)
- Anforderungen an die Auszahlung von Zuwendungen

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Klaus Ploch

Unterlagen

Aufgrund der geänderten Rechtslage bitte folgende Unterlagen mitbringen:
die (ab 01.01.25) geltende Fassung des ThürVwVfG und das VwVfG des Bundes sowie die geltende Fassung der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO). Die aktuelle Fassung der VV kann von der Website es Thüringer Finanzministerium unter Verwendung des Links https://finanzen.thueringen.de/themen/haushalt/lho im Internet heruntergeladen werden.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

21.08.2025, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF