3 Finanzen / 33 Doppik, Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling / 33008
33008 § 2b UStG im kommunalen Alltag - Umsetzung in Planung, Bewirtschaftung und in Verwaltungsprozessen
Führungskräfte und Beschäftigte der kommunalen Finanzverwaltung, die Verantwortung für Planung und Mittelbewirtschaftung tragen, Beschäftigte in Fachabteilungen, die mit Vertragsgestaltungen befasst sind, Beschäftigte der Steuerverwaltung und der Rechnungsprüfung, Beschäftigte im Bereich Organisation und zentralem Management.