Informationen zur Gebührenabrechnung
Die Thüringer Verwaltungsschule (TVS) deckt ihren Finanzbedarf durch Erhebung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach Maßgabe einer Gebührenordnung. Die Gebührenschuldner und Ansprechpartner sind die zu den Lehrgängen anmeldenden Behörden, die sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder der TVS sind.
Die Mitglieder wirken an der Selbstverwaltung mit und beteiligen sich am nichtgedeckten Finanzbedarf mit einer jährlichen Umlage, weshalb sie eine niedrigere Gebühr als die Nichtmitglieder zahlen.
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten. Die Lehrgangsgebühren werden bei Lehrgangsbeginn, bei mehrjährigen Lehrgängen in Jahresraten zu Beginn eines jeden Lehrgangsjahres und die Prüfungsgebühren mit der Anmeldung oder, soweit eine Zulassung zur Prüfung erforderlich ist, mit der Zulassung zur Prüfung fällig.
Wird die Anmeldung eines Lehrgangsteilnehmers bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Lehrgangs schriftlich zurückgezogen, werden keine Gebühren erhoben.
Zum 01.01.2021 ist die geänderte Gebührenordnung der TVS in Kraft getreten. Diese gilt für alle Lehrgänge und Seminare, die seit dem 01.01.2021 begonnen haben.
Für alle Lehrgänge, die vor dem 01.01.2021 angefangen haben, werden die Teilnehmerstunden und Prüfungsgebühren nach der bis zum 31.12.2020 gültigen Gebührenordnung abgerechnet.
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Bitte beachten Sie, dass je nach Lehrgangsbeginn unterschiedliche Gebühren für die Lehrgänge und Prüfungen erhoben werden.
Hier finden Sie die Gebührenübersicht der Thüringer Verwaltungsschule:
1. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn vor dem 01.01.2021
2. Gebührenübersicht - Lehrgangsbeginn ab dem 01.01.2021
Fragen zur Gebührenabrechnung beantwortet Ihnen gerne Frau Graf.