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Zur Online-AnmeldungAuskünfte zum Lehrgang
Viktoria SeidlSachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
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Heike GrafSachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
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Zielgruppe:
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter, IT-Verantwortliche in der öffentlichen Verwaltung, die für den Einsatz von Videoüberwachungen verantwortlich sind oder sich für das Thema interessieren.
Ihr Nutzen:
Den Teilnehmenden soll ein umfassendes Verständnis für die rechtlichen Voraussetzungen und Rahmenbedingungen beim Einsatz von Videoüberwachung vermittelt werden. Es werden die Grundprinzipien des Datenschutzrechts für die Videoüberwachung sowie die speziellen Voraussetzungen aufgezeigt. Hierzu werden die möglichen Rechtsgrundlagen, die Vorbereitungen einer geplanten Videoüberwachung sowie die Umsetzung und regelmäßige Überprüfung der Videoüberwachung erläutert. Die Teilnehmenden sollen die Chancen erkennen, die eine datenschutzkonforme Videoüberwachung für die Sicherheit und Effizienz bietet, während gleichzeitig die Herausforderungen und Risiken, insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz, thematisiert werden. Durch den Vortrag, Diskussionen und den Austausch von Best Practices sollen die Teilnehmenden befähigt werden, informierte Entscheidungen über den Einsatz von Videoüberwachung in ihren Verwaltungen zu treffen und dabei die Balance zwischen Sicherheit und Datenschutz zu wahren.
Inhalt
1. Rechtliche Grundlagen und Planung von Videoüberwachung
- Schwerpunkt: Verständnis, Begriffe und rechtliche Grundlagen
2. Grundlagen der Videoüberwachung im Datenschutzrecht
- Vor- und Nachteile einer Videoüberwachung
- Rechte der betroffenen Person
- Begriffsbestimmungen/Definitionen und Arten von Videoüberwachungen
- Videoüberwachung = Verarbeitung von personenbezogenen Daten
3. Umsetzung einer Videoüberwachung
- Planung/Vorüberlegung der Videoüberwachung inbs. notwendige
Dokumentation
- Besprechung aller in Betracht kommenden Rechtsgrundlagen:
- Tatbestände gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 30 ThürDSG
- Tatbestände gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DSGVO i.V.m. § 26 Abs. 3 ThürOBG
- Tatbestände gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO i.V.m. § 26 ThürDSG
- Beispiele von erfolgreichen Videoüberwachungssystemen
Tag 2:
4. Umsetzung und Inbetriebnahme und Kontrolle
- Schwerpunkt: Umsetzung in der Praxis, Datenschutz Folgenabschätzung, Dokumentation und Kontrolle der Videoüberwachung
5. Umsetzung der Videoüberwachung/komplementäre Pflichten
- Bestandteile einer Dienstanweisung
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- Aufzeigen aller komplementäre Pflichten
- Kennzeichnungs- und Informationspflichten gem. Art. 12, 13 DSGVO
6. Umsetzung der Videoüberwachung / komplementäre Pflichten
- Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) (§§ 50, 51 ThürDSG, Art. 30 DSGVO)
- Wer ist Verantwortlicher?
- Stellung des Auftragsverarbeiter
- Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten (Art. 5 DSGVO)
- Besprechung der Checkliste zur datenschutzkonformen Videoüberwachung
- Mindestinhalte eines AVV aufzeigen
7. Inbetriebnahme und Kontrolle einer Videoüberwachung
- Anbringung der Videoüberwachung
- IT-Sicherheitskonzept
- Dokumentation der einzelnen Kameras
- Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)
- regelmäßige Überprüfung
- Stellung der Aufsichtsbehörde
- Umgang mit Meldungen von Betroffenen
- Praktische Beispiele / Erfolgreiche Projekte in Verwaltungen
8. Fragerunde
Abschluss
Dozent
Unterlagen
wichtige Informationen
Anmeldeschluss
bis 14 Tage vor LehrgangsbeginnOrt
WeimarTermin:
09.11. - 10.11.2026, 9:00 - 16:00 UhrDauer
2 Tag(e) (16 Unterrichtsstunden)Gebühren
400,00 € für Mitglieder480,00 € für Nichtmitglieder