Seminare

25 Bau- und Umweltrecht

25004 Verfahren zur Aufstellung von Bauleitplänen

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte in Bauverwaltungen der Städte und Gemeinden, Entscheidungsträger der Gemeinden und Städte, Beschäftigte der Kommunalaufsichtsbehörden

Ihr Nutzen:

Jede Gemeinde stellt in eigener Verantwortung Flächennutzungs- und Bebauungspläne auf. Das dafür notwendige Planverfahren ist vor allem durch Vorgaben im Baugesetzbuch (BauGB) stark normiert. In den einzelnen Verfahrensschritten sind jeweils spezifische rechtliche Anforderungen zu beachten. Im Seminar wird das Verfahren Schritt für Schritt – vom Aufstellungsbeschluss bis zum Inkrafttreten des Plans – detailliert und praxisnah vorgestellt. Dabei werden auch die besonderen Verfahrensarten nach §§ 13 und 13a BauGB erläutert. Auf typische Fehlerquellen wird hingewiesen. All dies erfolgt unter besonderer Berücksichtigung der Änderungen aufgrund der BauGB-Digitalisierungsnovelle 2023, der aktuellen Rechtsprechung sowie der landesrechtlichen Vorschriften in Thüringen.

Inhalt

- Aufstellungsbeschluss
- Beteiligungen (frühzeitige, förmliche und erneute)
- Umweltprüfung und Umweltbericht
- Feststellungs- und Satzungsbeschluss
- Genehmigung und Anzeige
- Wirksamwerden und Inkrafttreten
- Planerhaltung und ergänzendes Verfahren
- vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB
- beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Benjamin Herzer

Unterlagen

BauGB, BauNVO, ThürBO, ThürKO bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

24.11.2026, 9:00- 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF