Seminare

21 Vergaberecht

21012 Best Practice für Vergabestellen - Reduzierung von Risiken und Vermeidung von Fehlern in Vergabeverfahren

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Vergabestellen, die nationale (freiberufliche Leistungen, UVgO, VOB) und europaweite (VgV) Vergabeverfahren nach dem Thüringer Vergabegesetz (ThürVgG) durchführen

Ihr Nutzen:

Vorgestellt werden Hinweise und aktuelle Themen zur Fehlervermeidung in Vergabeverfahren für Vergabestellen mit hohem Praxisbezug

Inhalt

Inhalt Best Practice für Vergabestellen (Auszüge):

Allgemeine Themen:
- Zusammenarbeit mit Planungsbüros bzw. externen Personen
- Software in VOB-Verfahren für Bieter

Themen vor dem Verfahren:
- Nachhaltigkeit
- VOB-Formulare (VHB Stand März 2019), Probleme mit veralteten Formularen
- Datenschutz (DSGVO)
- Nutzung einer Preisgleitklausel

Themen bei der Anlage des Verfahrens:
- Fristberechnung: Nutzung zu Fristenrechnern

Themen während der Teilnahme-/Angebotsphase:
-Verlängerung der Angebotsfrist: rechtskonforme Umsetzung

Themen nach Angebotsabgabeende/Öffnung:
- VOB: Kenntlichmachung "aller wesentlichen Teile des Angebots im Öffnungstermin" (vgl. § 14 VOB-A II S. 2) bei elektronischen Angeboten
- VOB: öffentlicher Submissionstermin - Unterschrift der Firmen im Feld 8 der VHB-313 (vgl. § 14a VOB-A Abs. IV Satz 1)

Themen nach dem Angebotsabgabeende, vor dem Zuschlag:
- Abfrage: Wettbewerbsregister
- Information gemäß § 134 GWB in Verbindung mit § 62 VgV
- Hinweise zu interessanten Vergabekammer- und OLG-Entscheidungen

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Marc Michalak

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

18. - 19.08.2026, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

2 Tag(e) (16 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF