Seminare

32 Zuwendungsrecht und Kommunaler Finanzausgleich

32002 Zuwendungsrecht - Verwendungsnachweis, Rück- und Zinsforderung

Auskünfte zum Lehrgang

Viktoria Seidl
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-124
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte, die Zuwendungen bearbeiten, Rechnungsprüfer/innen
Das Seminar kann unabhängig vom Seminar S 32001 besucht werden, es baut nicht auf diesem auf.

Ihr Nutzen:

Sie lernen das Verfahren der Verwendungsnachweisführung und -prüfung einschließlich der Umsetzung von Rück- und Zinsforderungen kennen bzw. festigen und/oder vertiefen bestehende Kenntnisse.

Inhalt

Behandlung des Zuwendungsrechts aus Sicht von Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger

- Überwachung der Mittelverwendung und der Frist zur Vorlage des Verwendungsnachweises
- Formelle und materielle Anforderungen an den Verwendungsnachweis
- Verfahren der Verwendungsnachweisprüfung und typische Fehler in der Mittelverwendung und der Verwendungsnachweisführung (anhand von Beispielen)
- Rückforderung von Zuwendungen (Rechtsgrundlagen, Aufbau von Bescheiden)
- Verzinsung von Rückforderungen und Zinsforderung wegen nicht alsbaldiger Verwendung (mit Berechnungsbeispielen)

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Klaus Ploch

Unterlagen

Aufgrund der geänderten Rechtslage bitte folgende Unterlagen mitbringen:
die (ab 01.01.25) geltende Fassung des ThürVwVfG und das VwVfG des Bunden sowie die geltende Fassung der Verwaltungsvorschriften zu den §§ 23 und 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO). Die aktuelle Fassung der VV kann von der Website es Thüringer Finanzministerium unter Verwendung des Links https://finanzen.thueringen.de/themen/haushalt/lho im Internet heruntergeladen werden.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

20.03.2025, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF