Seminare

44 Seminare für Ausbilder und Auszubildende

44008 Prüfungstraining: Methodik der Fallbearbeitung

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Auszubildende zum Verwaltungsfachangestellten und Teilnehmer des Fortbildungslehrganges I

Hinweis: Das Seminar ist für Auszubildende des 1. Ausbildungsjahres und Teilnehmer im ersten Lehrgangsjahr des Fortbildungslehrganges I nicht geeignet. Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre Lehrgangsnummer an.

Ihr Nutzen:

Fällt es Ihnen noch schwer, Lehrgangsarbeiten methodisch sicher zu bearbeiten? Zeigen Ihre Arbeiten nicht nur Fehler im Aufbau, sondern lassen erkennen, dass Sie die Methodik der juristischen Fallbearbeitung nicht beherrschen?
Wenn Sie zwar Fachkenntnisse haben, Ihnen aber noch die Routine fehlt, Fälle zur Rechtsanwendung methodisch sicher zu lösen, können Sie diese Fähigkeit trainieren.
In diesem Seminar vertiefen Sie die Grundlagen der Methodik der Fallbearbeitung. Sie üben anhand von Fällen, üben den gutachterlichen Lösungsstil und verbessern so die Fähigkeit, Ihre Lehrgangs- und Prüfungsarbeiten zu strukturieren.

Inhalt

- Grundlagen der Methodik
- Rechtsgrundlagen suchen und finden
- Wiederholung wichtiger Fachbegriffe
- unbestimmter Rechtsbegriff
- Auslegung/Tatbestand/Rechtsfolge
- Ermessen
- Subsumtion
- Rechtsvorschriften richtig zitieren
- Methodik in der Anwendung: gutachterlicher Lösungsstil

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Doris Bruckner

Unterlagen

VSV-Thüringen oder eine gleichwertige Gesetzessammlung bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

30.09.2024, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF