Seminare

24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

24602 Ausländerrecht - Praxistag

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte der Ausländerbehörden

Ihr Nutzen:

Sie haben die Gelegenheit, fachlich moderiert anhand konkreter Fälle Erfahrungen auszutauschen sowie verschiedene Verwaltungspraktiken und Lösungsansätze für die Praxis kennen zu lernen. In diesem Seminar steht der Erfahrungsaustausch im Vordergrund.

Inhalt

1. Aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsentwicklungen
2. Das Schengener Informationssystem wurde um weitere Aspekte erweitert, insb. um neue Fahndungskategorien und Informationen zu rückkehrpflichtigen Drittstaatsangehörigen. Folgende Möglichkeiten für die Ausländerbehörden und das BAMF gibt es ab 07.03.2023: - - direkte Eingabe von Ausschreibungen zu Rückführungszwecken in das SIS
- Rückkehrentscheidungen und Einreise- und Aufenthaltsverweigerungen
3. Aufenthaltsbeendigung
- §§ 53 ff. AufenthG
- § 11 AufenthG
- §§ 6 und 7 FreizügG/EU
- anonymisierte Praxisbeispiele aus dem Bereich der Kriminalitätsbekämpfung der ABH München
4. Vertiefung von Einzelthemen nach einer bei den angemeldeten Teilnehmenden durchgeführten Vorabfrage


Hinweis: Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, Fragen und Problemstellungen aus der Praxis bis 14 Tage vor dem Seminartermin an die Thüringer Verwaltungsschule (dsambale@tvs-weimar.de) zu senden. Diese werden an die Dozenten weitergeleitet und im Seminar besprochen.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Doreen Keppler
Peter Grimm

Unterlagen

AufenthG bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

04.11.2024, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF