Seminare

34 Vollstreckung

34005 Das Amtsgericht – Freund und Helfer in der Vollstreckung?! Privatrechtliche Forderungen der Kommunen in der privatrechtlichen Vollstreckung

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte der Kommunalverwaltungen, die mit der Beitreibung von privatrechtlichen Forderungen betraut sind oder werden sollen

Ihr Nutzen:

Sie kennen den Unterschied zwischen öffentlich-rechtlichen Forderungen und privatrechtlichen Forderungen. Sie sind in der Lage, das gerichtliche Mahnverfahren durchführen zu lassen, um einen Vollstreckungstitel zu erhalten, bzw. eine bereits titulierte Forderung im Wege der privatrechtlichen Zwangsvollstreckung/Zwangsversteigerung beitreiben zu lassen. Zusätzlich soll auch die Teilnahme am Insolvenzverfahren erläutert werden.

Inhalt

1. Welche Forderungen der Kommunen sind privatrechtlich?
- Bsp: aus Verkauf
- Mieten/Pachten
- Eintrittsgelder
- Schadensersatzansprüche aus dem BGB (Erläuterung der einzelnen Arten aus Schuldverhältnissen)
2. Zuständigkeiten der Gerichte
- sachlich, örtlich, funktionell
3. Arten der Mahnverfahren
- Ablauf des privaten Mahnverfahrens
- Ablauf des gerichtlichen Mahnverfahrens inkl. online-Mahnantrag
4. Vollstreckungsvoraussetzungen
- Titelarten
- Klausel
- Zustellung
5. Arten der Vollstreckung - Einzelvollstreckung
- Mobiliarvollstreckung (Gerichtsvollzieherauftrag, Pfändungs- und Überweisungsbeschluss)
- Immobiliarvollstreckung (Zwangsversteigerung: Ablauf des Verfahrens, Rangklassen), Zwangsverwaltung
6. Arten der Vollstreckung - Gesamtvollstreckung nach der Insolvenzordnung (InsO)
- Verfahren
- Teilnahme am Verfahren als Gläubiger
- Abgesonderte Befriedigung der Pfandrechtsgläubiger

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Michael Münch

Unterlagen

BGB, ZPO (8. Buch), ZVG und InsO bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

04. - 06.11.2024, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

3 Tag(e) (24 Unterrichtsstunden)

Gebühren

600,00 € für Mitglieder
720,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF