Seminare

21 Vergaberecht

NEU WEB-SEMINAR 21011 Vergabe von IT-Leistungen - Hard- und Software

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte und Verantwortliche von Vergabestellen und Einkaufsabteilungen sowie IT-Fachabteilungen, das Seminar ist auch für Einsteiger geeignet

Ihr Nutzen:

In diesem Seminar werden Ihnen die Grundlagen sowie rechtliche Rahmenbedingungen für IT-Vergaben vermittelt. Die strategische Bedeutung von IT-Beschaffungsmaßnahmen (Hardware, Software, Softwarentwicklungsleistungen, IT-Dienstleistungen etc.) nimmt deutlich zu.

Inhalt

- Rechtsgrundlagen, Verfahrensarten zur Ausschreibung von IT-Dienstleistungen
- Sechs Schritte zur Ausschreibung von IT-Projekten
- Vorbereitung des Verfahrens
- Vergaberechtskonforme Vergabeunterlagen
- Beispiel für die Zeitplanung
- Leistungsbeschreibungen, Vertragsbedingungen
- Wirtschaftlichkeitsprüfung, Eignungs- und Wertungskriterien - UfAB 2018
- Prüfung und Wertung der Angebote
- Rechtsschutz, Aufklärungsgespräche mit Bietern
- Zuschlag und Vorabinformation
- Vertragsmanagement nach EVB-IT

Hinweis: Zur Teilnahme an diesem Web-Seminar benötigen Sie einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert. Sie benötigen einen PC/Laptop/Tablett mit Lautsprechern oder Kopfhörern. Für die Teilnahme sind ein Mikrofon sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer zwingend erforderlich, eine Kamera ist optional, sie hilft jedoch, die fehlende Anwesenheit vor Ort auszugleichen. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie mit der Seminareinladung.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Klaus Germer

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Termin:

07.08.2024, 9:00 - 14:30 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (6 Unterrichtsstunden)

Gebühren

150,00 € für Mitglieder
180,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF