Seminare

24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

WEB-SEMINAR 24501 Update - Bundesmeldegesetz - aktuelle Änderungen aus dem Melderecht

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Fachkräfte und Mitarbeiter aus Kommunalverwaltungen und Aufsichtsbehörden

Ihr Nutzen:

Das Bundesmeldegesetzes wurde in den letzten Jahren mehrfach geändert. Das Web-Seminar informiert praxisnah über alle Auswirkungen der Neuerungen, bspw. die teilweise Abschaffung des bedingten Sperrvermerks.

Inhalt

- Neuerungen im Melderecht - Überblick zum schrittweisen Inkrafttreten 2. Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (BMGÄndG)
- Speicherung von Daten - Künstlernamen, gesetzliche Vertreter, Meldepflichten
- Haupt- und Nebenwohnung bei Studenten
- Problemstellung bei minderjährigen Personen
- Campingplätze als Nebenwohnsitz
- Freiwillige Anmeldung
- Auskunftssperren und Bedingter Sperrvermerk
- Einfache Melderegisterauskunft
- Erweiterte Melderegisterauskunft
- Auskünfte in besonderen Fällen
- Änderungen im Melderecht durch das Onlinezugangsgesetz (OZG)

Hinweis: Zur Teilnahme an diesem Web-Seminar benötigen Sie einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert, sie benötigen einen PC/Laptop/Tablett. Für die Teilnahme sind ein Mikrofon sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer zwingend erforderlich, eine Kamera ist optional, sie hilft jedoch, die fehlende Anwesenheit vor Ort auszugleichen. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie mit der Seminareinladung.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Klaus Germer

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Termin:

29.05.2024, 9:00 - 14:30 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (6 Unterrichtsstunden)

Gebühren

150,00 € für Mitglieder
180,00 € für Nichtmitglieder
fern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF