Seminare

24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

24304 Bewachungsgewerbe im behördlichen Vollzug - Aktuelle Probleme und Umsetzung des § 34 a GewO

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte der Gewerbe- und Ordnungsbehörden/Bürgerämter, die § 34 a GewO und die BewachV anwenden und die Zulassungs- und Ausübungsvorschriften (geändert seit 01.12.2016)
für das Bewachungsgewerbe umsetzen müssen

Ihr Nutzen:

Sie kennen die aktuellen Änderungen des § 34 a GewO und der BewachV sowie die Systematiken und Einzelanordnungen des neuen Verfahrens und wenden die einschlägigen Rechtsgrundlagen und Befugnisse sicher an.

Inhalt

- Änderung der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 a Abs. 1 GewO hinsichtlich geordneter Vermögensverhältnisse, Sachkundeprüfung, Haftpflichtversicherung und Erweiterung der Unzuverlässigkeitstatbestände
- Einholung einer polizeilichen/ fachbehördlichen Stellungnahme
- Beteiligung des Landesamtes für Verfassungsschutz
- Erweiterung der besonderen Anforderungen an das Bewachungspersonal und Ausdehnung auf die Bewachung von Asylbewerber- und Flüchtlingsunterkünfte sowie für Großveranstaltungen
- zusätzliche Überpüfungen nach § 34 a Abs. 1 a Satz 4 GewO
- Errichtung eines zentralen Bewacherregisters
- Änderungen der BewachV
- Behandlung von Problemen anhand konkreter Fälle der Teilnehmer
- Diskussion, Übungen, Erfahrungsaustausch

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Andreas Ramisch

Unterlagen

GewO und BewachV bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

23.09.2024, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF