Seminare

34 Vollstreckung

34004 Wenn der Schuldner stirbt - Die Vollstreckung in den Nachlass und gegen die Erben

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte, die mit der Beitreibung öffentlich- oder privatrechtlicher Geldforderungen bzw. mit dem kommunalen Forderungsmanagement betraut sind

Ihr Nutzen:

Sie werden in der Lage sein, die zwangsweise Beitreibung der Forderung fortsetzen oder erstmalig durchführen zu können, nachdem der Schuldner verstorben ist. Sie lernen Mittel und Wege kennen, in den Nachlass zu vollstrecken, auch wenn die Erben noch unbekannt sind.

Inhalt

1. Grundlagen des Erbrechts
- gesetzliche Erbfolge, Erbordnung, Ehegattenerbrecht
- gewillkürte Erbfolge aufgrund letztwilliger Verfügungen
- Vermächtnisse
- Pflichtteilsrecht
- Fiskus als gesetzlicher Erbe
2. Tod des Schuldners
- Abhängigkeit des Fortgangs der Beitreibung vom Zeitpunkt des Todes des Schuldners
- bekannte und unbekannte Erben
- Vollstreckung in den Nachlass
- Vollstreckung gegen die Erben und deren Haftungsbeschränkungsmöglichkeiten
- Erteilung eines Erbscheins auf Gläubigerantrag
3. besondere Nachlassverfahren
- Nachlasspflegschaft auf Gläubigerantrag
- Nachlassverwaltung
- Europäisches Nachlasszeugnis

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Michaela Gäullein

Unterlagen

ZPO (8. Buch), BGB (5. Buch) bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

17.10.2024, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

200,00 € für Mitglieder
240,00 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF