Seminare

20 Allgemeines Verwaltungsrecht

WEB-SEMINAR 20005 Bescheidtechnik

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte, zu deren Aufgabengebiet die Bescheiderstellung gehört

Ihr Nutzen:

Sie erfahren in dem Seminar, wie, für den Empfänger möglichst verständlich, Bescheide im Einzelfall zu verfassen sind und welche rechtlichen Anforderungen gelten.

Inhalt

- Erstellung individueller Einzelbescheide von Ausgangsbehörden, insbesondere Rücknahme und Widerruf von Verwaltungsakten
- Grundlagen des Verwaltungsverfahrens - Vorsicht: Verwaltungsakt und Bescheid sind nicht identisch
- Ermittlung des Sachverhalts für den Bescheid
- Aufbau von Bescheiden (Tenor, Begründung, Rechtsbehelfsbelehrung) und hinreichende Bestimmtheit
- Bekanntgabe/ Zustellung von Bescheiden
- Beseitigung eines häufigen Denkfehlers: die richtige Bedeutung des Begriffs "Wirksamkeit des Verwaltungsaktes" verstehen


Hinweis: Zur Teilnahme an diesem Web-Seminar benötigen Sie einen Internetbrowser und Internetzugang. Es handelt sich um eine webbasierte Software, die keine Installation erfordert, sie benötigen einen PC/Laptop/Tablett. Für die Teilnahme sind ein Mikrofon sowie Lautsprecher bzw. Kopfhörer zwingend erforderlich, eine Kamera ist optional, sie hilft jedoch, die fehlende Anwesenheit vor Ort auszugleichen. Ihre Zugangsdaten sowie weitere relevante Informationen erhalten Sie mit der Seminareinladung.

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Christian Ertl

Unterlagen

ThürVwVfG, ThürVwZVG, VwGO, ThürAGVwGO bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Termin:

20.04.2023, 9.00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

127,20 € für Mitglieder
151,20 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF