Seminare

24 Öffentliche Sicherheit und Ordnung

24002 Öffentliche Veranstaltungen

Auskünfte zum Lehrgang

Dagmar Sambale
Sachbearbeiterin Lehrgangsorganisation
03643 207-136
Nachricht

Auskünfte zu Gebühren

Heike Graf
Sachbearbeiterin Gebührenabrechnung, Verkauf der Lehrmittel
03643 207-145
Nachricht

Zielgruppe:

Beschäftigte von Ordnungsbehörden sowie von Veranstaltungsagenturen

Ihr Nutzen:

Nach dem Besuch des Seminars können Sie Veranstaltungsanzeigen sicher bearbeiten.

Inhalt

- Einführung
- Regelungsgegenstand: Veranstaltung von Vergnügungen (§ 42 OBG)
- Verfahren (Struktur der Vorschrift)
- Abgrenzungen
- Begriffe
- Anzeige (§ 42 Abs. 1 OBG)
- Erlaubnis (§ 42 Abs. 3 OBG)
- Versagung der Erlaubnis (§ 42 Abs. 4 OBG)
- Anordnungen, Verbot, Untersagung im Einzelfall (§ 42 Abs. 5 OBG)
- Versagung wegen spezialgesetzlicher Regelungen z. B. Infektionsschutzgesetz (§ 42 Abs. 6 OBG)
- Gesamtgefährdungsrisiko
- Rechtsschutz
- Checklisten

Abschluss

Teilnahmebestätigung

Dozent

Andreas Blümel

Unterlagen

OBG bitte mitbringen.

wichtige Informationen

Anmeldeschluss

bis 14 Tage vor Lehrgangsbeginn

Ort

Weimar

Termin:

18.09.2023, 9:00 - 16:00 Uhr

Dauer

1 Tag(e) (8 Unterrichtsstunden)

Gebühren

127,20 € für Mitglieder
151,20 € für Nichtmitglieder
Sofern das Gebührenaufkommen eines Seminars die tatsächlich mit der Durchführung verbundenen Kosten nicht deckt, können kostendeckende Gebühren im Einzelfall festgesetzt werden.
Infos als PDF