Zielgruppe:
Beschäftigte, die sich das Ziel gesetzt haben, nach Abchluss des Fortbildungslehrganges gehobene Verwaltungstätigkeiten wahrzunehmen
Lehrgangsziel:
Diese Qualifizierungsmaßnahme dient der Vermittlung der für solche Tätigkeiten erforderlichen gründlichen und umfassenden Fachkenntnisse sowie der beruflichen Fertigkeiten und Fähigkeiten, insbesondere im Bereich der einzelfallbezogenen Rechtsanwendung gehobenen bis höheren Schwierigkeitsgrades. Diese Fachkenntnisse befähigen dazu, komplexe und verantwortungsvolle Aufgaben in der öffentlichen Verwaltung selbstständig und eigenverantwortlich wahrzunehmen.
Zulassungsvoraussetzungen:
Für die Teilnahme sind einschlägige Vorkenntnisse erforderlich, da es sich um eine Aufbauqualifizierung handelt.
Lehrgangsablauf:
Der Unterricht findet am Freitag und Samstag (maximal 8 Stunden/Tag) im 14-tägigen Rhythmus oder wöchentlich mittwochs (maximal 8 Stunden) oder Freitagnachmittag (ab 14:00 Uhr) und am Samstag (maximal 8 Stunden) statt.
Lehrgangsort:
Bei einer ausreichenden Teilnehmerzahl kann dieser Lehrgang auch als Inhouse-Veranstaltung durchgeführt werden.
Literatur:
Bundes- und Landesgesetze, Lehrbücher der Thüringer Verwaltungsschule
Anmeldeschluss:
bis spätestens 3 Monate vor Lehrgangsbeginn
Abschluss:
Verwaltungsfachwirt
Auskünfte zur Prüfungszulassung erteilt:
Thüringer Landesverwaltungsamt, Frau Blankenburg , Tel. 0361 57332 1229
Gebühren:(Die
Angaben beziehen sich auf Gebühren je Teilnehmer)
Die Gebühren richten sich nach der derzeit gültigen Gebührenordnung der Thüringer Verwaltungsschule und werden in Jahresraten erhoben. mehr Informationen
Fördermöglichkeiten: Die Fortbildungslehrgänge II sind nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung (AFBG) förderfähig. Soweit die Lehrgänge berufsbegleitend absolviert werden, können Beiträge zu den Kosten der Maßnahme gewährt werden. Es besteht die Möglichkeit, Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von max. 15.000 Euro zu fördern, wobei 40 % als Zuschuss, die verbleibende Summe als zinsgünstiges Darlehen gewährt werden kann.
Anträge auf Förderung sind beim Thüringer Landesverwaltungsamt, Referat 220, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
zu stellen.
Weitere Hinweise und Informationen zu Ansprechpartnern und Antragsformularen sind unter
www.thueringen.de Suchbegriff: AFBG
zu finden.
Beginnende Lehrgänge:
FLII 142-1/19 Fortbildungslehrgang II - Verwaltungsfachwirt -
Lehrgangsort:
Weimar
Unterrichtstage:
mittwochs, wöchentlich
Beginn: Mittwoch, 15. Mai 2019 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn 19.09.2022).
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt gem. § 3 PA-VFW wird aus Rechtssicherheitsgründen bereits vor Lehrgangsbeginn von der zuständigen Stelle geprüft. Aus diesem Grund wird der Antrag auf Zulassung zur Prüfung bereits zusammen mit der Lehrgangsanmeldung auf einem gemeinsamen zweiteiligen Antragsformular (Lehrgangsanmeldung/Zulassungsantrag) gestellt. Dieses Antragsformular ist spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn über die Behörde bei der Thüringer Verwaltungsschule einzureichen. FLII 143-2/19 Fortbildungslehrgang II - Verwaltungsfachwirt -
Lehrgangsort:
Weimar
Unterrichtstage:
freitags nachmittags/samstags, 14-tägig
Beginn: Freitag, 30. August 2019 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn 13.03.2023).
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt gem. § 3 PA-VFW wird aus Rechtssicherheitsgründen bereits vor Lehrgangsbeginn von der zuständigen Stelle geprüft. Aus diesem Grund wird der Antrag auf Zulassung zur Prüfung bereits zusammen mit der Lehrgangsanmeldung auf einem gemeinsamen zweiteiligen Antragsformular (Lehrgangsanmeldung/Zulassungsantrag) gestellt. Dieses Antragsformular ist spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn über die Behörde bei der Thüringer Verwaltungsschule einzureichen. FLII 145-1/20 Fortbildungslehrgang II - Verwaltungsfachwirt -
Lehrgangsort:
Weimar
Unterrichtstage:
freitags nachmittags/samstags, 14-tägig
Beginn: Freitag, 03. April 2020 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn 18.09.2023).
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt gem. § 3 PA-VFW wird aus Rechtssicherheitsgründen bereits vor Lehrgangsbeginn von der zuständigen Stelle geprüft. Aus diesem Grund wird der Antrag auf Zulassung zur Prüfung bereits zusammen mit der Lehrgangsanmeldung auf einem gemeinsamen zweiteiligen Antragsformular (Lehrgangsanmeldung/Zulassungsantrag) gestellt. Dieses Antragsformular ist spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn über die Behörde bei der Thüringer Verwaltungsschule einzureichen. FLII 146-2/20 Fortbildungslehrgang II - Verwaltungsfachwirt -
Lehrgangsort:
Weimar
Unterrichtstage:
mittwochs, wöchentlich
Beginn: Mittwoch, 13. Mai 2020 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn 18.09.2023).
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt gem. § 3 PA-VFW wird aus Rechtssicherheitsgründen bereits vor Lehrgangsbeginn von der zuständigen Stelle geprüft. Aus diesem Grund wird der Antrag auf Zulassung zur Prüfung bereits zusammen mit der Lehrgangsanmeldung auf einem gemeinsamen zweiteiligen Antragsformular (Lehrgangsanmeldung/Zulassungsantrag) gestellt. Dieses Antragsformular ist spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn über die Behörde bei der Thüringer Verwaltungsschule einzureichen. FLII 147-3/20 Fortbildungslehrgang II - Verwaltungsfachwirt -
Lehrgangsort:
Weimar
Unterrichtstage:
freitags/samstags, 14-tägig
Beginn: Freitag, 15. Mai 2020 (voraussichtlicher Prüfungsbeginn 18.09.2023).
Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt gem. § 3 PA-VFW wird aus Rechtssicherheitsgründen bereits vor Lehrgangsbeginn von der zuständigen Stelle geprüft. Aus diesem Grund wird der Antrag auf Zulassung zur Prüfung bereits zusammen mit der Lehrgangsanmeldung auf einem gemeinsamen zweiteiligen Antragsformular (Lehrgangsanmeldung/Zulassungsantrag) gestellt. Dieses Antragsformular ist spätestens drei Monate vor Lehrgangsbeginn über die Behörde bei der Thüringer Verwaltungsschule einzureichen.
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