Neuigkeiten aus der TVS ...

Aufgrund von Straßenbauarbeiten wird die TVS ab dem 22.04.2024 aus Richtung Ettersburger Straße nicht mehr erreichbar sein.

Von der Rießner Straße ist eine beschränkte Zufahrt (zwischen Tankstelle und Spielhalle) auf den Parkplatz der TVS möglich.

Aus Richtung Stadtmitte (Ernst-Thälmann-Straße / Fuldaer Straße / Schopenhauer Straße) ist die Zufahrt gewährleistet, die Regelung erfolgt über eine mobile Ampel.

Bitte informieren Sie sich über die aktuelle Verkehrsführung auf der Internetseite der Stadt Weimar.

Zufahrtsmöglichkeit ab 22.04.2024



Der Fortbildungslehrgang I ist als Bildungsveranstaltung nach dem Thüringer Bildungsfreistellungsgesetz anerkannt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Bildungsfreistellung von bis zu fünf Tagen im Jahr beanspruchen. Näheres finden Sie hierzu bei den Lehrgangsinformationen.



Folgende Stellen werden bei der Thüringer Verwaltungsschule derzeit ausgeschrieben:

Sachbearbeiter Lehrgangsorganisation (m/w/d)

IT-Organisator oder Verwaltungsinformatiker (m/w/d)

Bewerbungsschluss jeweils: 30.04.2024



Die geänderte Gebührenordnung der TVS tritt zum 01.04.2024 in Kraft. Über den Inhalt können Sie sich hier informieren.



Die Turnuspläne für das Ausbildungsjahr 2024/2025 der Verwaltungsfachangestellten (3 Jahre) sind für alle Lehrgangsorte veröffentlicht.

Sie können sich diese unter der Rubrik Ausbildung/Verwaltungsfachangestellter (3 Jahre) herunterladen.



Vom 29.05.2024 bis 30.05.2024 findet in Hannover der 9. Kommunale Ausbildungskongress statt.

Nähere Informationen zum Ausbildungskongress entnehmen Sie bitte dem Flyer.

Hier können Sie sich zum Ausbildungskongress anmelden.



Die neue Ausgabe unserer Zeitschrift "TVS-INFO" ist erschienen und kann heruntergeladen werden.

Sie finden diese in der Rubrik "Infocenter/Zeitschrift".



Die Ausgabe unseres Jahresprogramms 2024 kann von der Homepage heruntergeladen werden.

Jahresprogramm TVS 2024

Redaktionelle Anmerkung:
Bitte beachten Sie, dass es sich um den Stand November 2023 handelt und nicht die neuen Gebühren, gültig für Lehrgänge ab 01.04.2024, eingearbeitet sind.