Die Thüringer Verwaltungsschule (TVS) deckt ihren Finanzbedarf durch Erhebung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach Maßgabe einer Gebührenordnung. Die Gebührenschuldner und Ansprechpartner sind die zu den Lehrgängen anmeldenden Behörden, die sowohl Mitglieder, als auch Nichtmitglieder der TVS sind.
Die Mitglieder wirken an der Selbstverwaltung mit und beteiligen sich am nichtgedeckten Finanzbedarf mit einer jährlichen Umlage. Nichtmitglieder zahlen die auf der Grundlage einer Gebührenkalkulation errechneten Gebühr zzgl. 25 v. H. der Kosten, die zur Finanzdeckung erforderlich sind (macht den Umlageanteil der Mitglieder der TVS aus).
Die Ermittlung, Festsetzung und Fälligkeit der Gebühren erfolgt nach den Bestimmungen des § 10 der Satzung der TVS. Gebührenbefreiungen und -ermäßigungen sind grundsätzlich nicht möglich, in begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Verwaltungsrat.
Die Gebühren sind im Voraus zu entrichten und werden bei mehrjährigen Lehrgängen in Jahresraten zu Beginn eines jeden Lehrgangsjahres fällig, die Prüfungsgebühren mit Zulassung.
Bei fristgerechter Abmeldung bis spätestens 14 Tage vor Lehrgangsbeginn entfällt die Gebührenschuld. Bei nichtfristgerechter oder keiner Abmeldung erfolgt die Gebührenfestsetzung prozentual nach den Festsetzungen des § 10 Abs. 6 der Satzung der TVS.
Fragen zur Gebührenabrechnung beantwortet Ihnen gerne Frau Graf.